Brandschutzerziehung Allgemein

    Brandschutzerziehung (BE) und Brandschutzaufklärung (BA) sind Formen notfallpädagogischer Vermittlungsarbeit, die sich an verschiedene Altersstufen richten. Sie sind integrale Bestandteile einer als System angelegten Notfallkompetenz. Diese Notfallkompetenz wächst über mehrere Stufen auf, angefangen vom Kindergartenalter bis zum Erwachsenenalter:

    • Kindergarten
    • Grundschule
    • Weiterführenden Schulen
    • Erwachsene
    • Senioren
    • Menschen mit Behinderungen

    Die auf diesen Stufen erworbenen Kompetenzen umfassen Fähigkeiten zur Prävention und Reaktion bei Schadenfeuern und Unfällen sowie Naturkatastrophen. Die Kompetenzen sind mit den Bildungsplänen des Landes Baden-Württemberg abgestimmt. Alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind am Erwerb und Aufbau dieser integrierten Notfallkompetenz beteiligt.

     

    Brandschutzerziehung durch die Feuerwehr Lorch

    Die Feuerwehr Lorch ist im Rahmen der Brandschutzerziehung inmer wieder vor Ort in den kommualen Einrichtungen um dort zu unterstützen. So findet jedes Jahr am letzten Freitag vor den Herbstferien der Helfertag an den Grundschulen statt. Auch besuchen immer wieder Gruppen der örtlichen Grundschulen zu Besuch ins Feuerwehrhaus. Sie haben Fragen, möchten mit Ihrem Kindergarten das Feuerwehrhaus besuchen, möchten mit Ihrer Schulklasse einen Unterricht rund um das Thema Brandschutzerziehung durchführen? Wir sind per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. für Sie erreichbar. 

     

    Rechtsfragen der Brandschutzerziehung und -aufklärung

    Die Feuerwehren in Baden-Württemberg führen die Aufgaben der Brandschutzerziehung und -aufklärung auf Grundlage von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) auf Gemeindeebene durch. Bei der Durchführung kommt es immer wieder zu Fragen rund um die Themen Haftung und Versicherungsschutz.

    Deshalb haben wir seitens der Landesgeschäftsstelle in enger Abstimmung mit der Unfallkasse Baden-Württemberg, mit unserem Fachgebietsleiter Recht sowie dem Fachausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung die folgenden Hinweise auf häufig gestellte Rechtsfragen der Brandschutzerziehung und -aufklärung zusammengestellt.

    Die Zusammenstellung der Rechtsfragen finden Sie hier als Zusammenfassung auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg.

    Freiwillige Feuerwehr Lorch
    Maierhofstraße 41
    73547 Lorch

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    Tel: +49 (0)7172 927300
    Mail: homepage@ffwlorch.de

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