Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen verbessert

    Der Bundestag hat heute Nacht die Änderung des § 201a des Strafgesetzbuches beschlossen. Demnach wird auch das Herstellen oder Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, strafbar. Hiermit soll der Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen verbessert und auch Situationen wie das Fotografieren von Leichen bei Verkehrsunfällen etc. strafbewehrt werden.

    „Wir begrüßen den Bundestagsbeschluss. Gaffer und das Fertigen von Bildaufnahmen von Verstorbenen an Einsatzstellen behindern leider auch die Arbeit der Feuerwehr an Einsatzstellen“, erklärt DFV-Vizepräsident Hermann Schreck.

    Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Zum Nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917795.pd

    Quelle: https://www.feuerwehrverband.de/persoenlichkeitsschutz-bei-bildaufnahmen-verbessert/

    Freiwillige Feuerwehr Lorch
    Maierhofstraße 41
    73547 Lorch

    Notrufe nur über 112
    Tel: +49 (0)7172 927300
    Mail: homepage@ffwlorch.de

    Social Media FFW Lorch

    f logo RGB White 100    Instagram Glyph White    Twitter social icons   circle   white

    yt logo mono dark

    Social Media Kinder- und Jugendfeuerwehr

    f logo RGB White 100    Instagram Glyph White

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.